Regulation und EASA Charta
Klare, europäische Regulierung
Nach den europäischen Regulierungen (EU) Nr 965/2012 ist die Kostenteilung von Zivilflügen eindeutig legal. Privatpiloten sind autorisiert ihre Flüge und Flugkosten zu teilen, solange die dazu verwendeten Flugzeuge eine maximale Kapazität von 6 Personen an Bord, Pilot mit eingeschlossen, nicht überschreitet. Privatpiloten sind ebenfalls autorisiert ihre Flüge zu bewerben, solange die geteilten Kosten sich explizit auf die direkten Kosten des Fluges beziehen. Für Privatpiloten ist es illegal, einen kommerziellen Profit aus ihren Flügen zu ziehen.
Die EASA Charta befolgen
Wir sind stolz, diese Sicherheitscharta unterschrieben zu haben. Dieser Verhaltenskodex wurde in Zusammenarbeit mit der europäischen Agentur für Flugsicherheit erarbeitet. Ziel ist es, die Sicherheit von nicht-kommerziellen Zivilflügen in Kleinflugzeugen zu bewerben. Durch die Unterschrift verpflichtet sich Wingly die genannten Prinzipien, Verantwortungen und Werte zu befolgen. Der Verhaltenskodex möchte den Passagieren die Zivilluftfahrt in Kleinflugzeugen näher bringen und Piloten helfen.
Piloten Checkliste für den Umgang mit Passagieren
Die EASA hat eine Checkliste für Piloten über die verschiedenen Schritte erstellt, welche ein Pilot vor dem Abflug beachten sollte. Die Liste hat zum Ziel, eine erfolgreiche Kommunikation zwischen dem Piloten und dem Passagier über die verschiedenen Aspekte der Sicherheit und Logistik herzustellen. Die Liste soll sicherstellen, dass beide Parteien eine angenehme Zeit in besten Sicherheitsbedingungen verbringen.
Das Luftfahrtbundesamt
Das LBA unterstützt die Aktivität von Wingly sehr und hilft Piloten, Flüge auf Kostenteilungsbasis zu bewerben, um die Allgemeine Luftfahrt bekannter und sicherer zu machen. In einem offiziellen Brief des Luftfahrtbundesamtes an Wingly, stellt man eindeutlich klar, dass Flüge auf Kostenteilungsbasis nach der neuen EU Verordnung problemlos bewerbbar sind.
Wingly Pro-Flüge
Wingly Pro-Flüge werden von kommerziellen Luftfahrunternehmen durchgeführt, welche ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis innehaben, sowie von Approved Training Organisations (ATO) und Declared Training Organisations (DTO).