Versicherung
Auf Nummer sicher: Wingly Piloten und Passagiere profitieren von einer zusätzlichen Versicherung, sollte die Pflichtversicherung nicht ausreichen.
In der allgemeinen Luftfahrt sind Passagiere, ihr Gepäck und dritte am Boden durch die Haftpflichtversicherung des Halters versichert.
Versicherung ist ein zentrales Thema bei Wingly. Deswegen bieten wir unseren Nutzern eine speziell entwickelte Versicherung an, welche gemeinsam mit dem Versicherer und SAAM Verspieren, dem größten, französischer Versicherungsmakler, ausgearbeitet wurde. Die Versicherung deckt Wingly Flüge auf Kleinflugzeugen und Helikoptern in ganz Europa ab. Unsere zusätzliche und kostenlose Versicherung springt dann ein, wenn die bestehende obligatorische Versicherung des Kleinflugzeugs oder Helikopters nicht ausreichend sein sollte. Die Deckungssumme reicht dann bis zu einer Million Euro pro Schadenfall und ist pro Jahr auf insgesamt fünf Millionen Euro begrenzt.
Wingly Pro-Flüge werden von unseren kommerziellen Partnern angeboten. Sie unterscheiden sich von Kostenteilungsflügen dahingehend, dass sie nicht von Privatpiloten ausgeführt werden, sondern profitorientiert sind und so unter die Regulation der kommerziellen Luftfahrt fallen.
Premiere für die leichte Luftfahrt
Diese Deckungslösung ist das Resultat der Zusammenarbeit zwischen Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), SAAM Verspieren Group und Wingly: drei europäischen Unternehmen, die jeweils führend in ihrem Sektor sind. Wingly-Nutzer können somit ihr Erlebnis (wie gehabt) ohne Einschränkungen genießen.
Die Antworten unseres Experten in Sachen Versicherung - SAAM Verspieren Gruppe
Diese Antwort bezieht sich auf die Zusatzversicherung für Wingly Kostenteilungsflüge
Unsere Versicherung deckt mögliche Haftpflichtansprüche von Passagieren und Dritter am Boden bis zu einem Limit von einer Million Euro pro Schadenfall, allerdings nur wenn die Pflichtversicherung des Flugzeughalters nicht ausreichend ist. Zudem sind mögliche Schadenleistungen pro Jahr auf fünf Millionen Euro begrenzt.
Die Versicherung ist ein kostenloses Angebot exklusiv für unsere Wingly Mitglieder und deckt alle Flüge auf Kostenteilungsbasis in Kleinflugzeugen auf Wingly ab.
Ja, Flüge auf Kostenteilungsbasis sind bereits durch die Haftpflichtversicherung des Flugzeugbesitzers abgesichert. Seit 2004 gibt es eine europäische Verordnung, die den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorschreibt, um alle Insassen und Dritte am Boden abzusichern. Die von Wingly zusätzlich angebotene Versicherung ermöglicht potenzielle Ersatzleistungen für den Fall, dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht ausreichen sollte.
Im Notfall muss der verantwortliche Pilot zuerst die lokale Feuerwehr sowie die Polizei informieren. Im nächsten Schritt muss die Versicherung des Flugzeugbesitzers kontaktiert werden. Die Versicherung von Wingly kommt als subsidiäre Deckung erst dann ins Spiel, wenn die erstrangige Versicherung eine unzureichende Deckung des aufgetretenen Schadens bietet. Die Höchstgrenze liegt dann bei einer Million Euro pro Schadenfall (und insgesamt fünf Millionen Euro pro Jahr). Hierbei ist zu beachten, dass ca. 80% der Zwischenfälle in der leichten Luftfahrt Materialschäden und keine Verletzungen sind. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle kümmert sich der Pilot / Besitzer um die Abwicklung.
Nein, die zusätzliche Versicherung von Wingly ist keine Stornierungs- oder Reiserücktrittversicherung. Wenn der Flug vom Piloten oder Passagier abgesagt wurde, kann der Nutzer den Flug für einen späteren Zeitpunkt umbuchen, neu buchen oder stornieren.
Nein, die Versicherung von Wingly ist kostenlos für Passagier und Pilot und automatisch bei jedem Wingly-Flug auf Kleinflugzeugen inbegriffen. Es ist keine extra Anmeldung oder Deklaration notwendig.
Die Versicherung von Wingly deckt alle Flüge auf Kleinflugzeugen in Europa sowie den Mittelmeerstaaten ab. Ausgeschlossen sind Algerien, Libyen, Sudan, die nördliche Sinai Provinz in Ägypten und der Libanon.
Die von Wingly bereitgestellte Versicherung deckt kostengeteilte Flüge für ein- und zweimotorige Kolbenflugzeuge sowie einmotorige Turbinenflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 5700 kg und bis zu 5 Passagieren an Bord ab. Sie deckt auch kostengeteilte Flüge für einmotorige Kolben- und Turbinenhubschrauber mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 2700 kg und bis zu 3 Passagieren an Bord ab.
Ja, um sicherzustellen, dass du für unseren Versicherungsschutz qualifiziert bist, müssen wir personenbezogenen Daten übermitteln. Diese Daten werden ausschließlich an unsere Versicherungspartner übermittelt. Es werden lediglich Daten zur Identifizierung (Vor- und Nachname) aller Teilnehmer am Flug sowie die Flugparameter (Datum, Flugplatz, etc.) übertragen. Beachte bitte, dass deine Daten sicher übertragen werden und unsere Partner ebenfalls unter hohen Datenschutzstandards agieren.
Das Zertifikat kann unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden.
Zertifikat anzeigenWingly Pro-Flüge sind Flüge die, von kommerziellen Partnern ausgeführt werden. Sie sind vom oben genannten ausgeschlossen, da der Versicherungsschutz nach den EU-Vorschriften direkt vom Partner gestellt wird.
Die Antworten unseres Experten in Sachen Versicherung - SAAM Verspieren Gruppe
Diese Antwort bezieht sich auf die Zusatzversicherung für Wingly Kostenteilungsflüge
Die Versicherung von Wingly ist eine subsidiäre Haftpflichtversicherung, die dann einspringt, wenn die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Kleinflugzeugs bei Schäden von Passagieren oder Dritten am Boden nicht ausreicht. Das Ziel hinter der Versicherung ist es, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sodass der Pilot sich nicht in einer Situation vorfindet, in der er persönlich haftet. Die Versicherung von Wingly ist keine persönliche Unfallschutzversicherung und übernimmt somit nicht persönliche Schäden des Piloten. Es liegt in der Verantwortung des Piloten, eine solche Versicherung abzuschließen. Des Weiteren haftet die Versicherung von Wingly nicht für am Flugzeug verursachte Schäden. Wenn das Flugzeug gemietet wurde, sollte sichergestellt werden, dass eine Kasko oder ähnliche Versicherung vorliegt. Als Flugzeugbesitzer ist es deine Verantwortung, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen.
Solltest du als Flugzeugeigentümer, Manager im Fliegerclub oder Vercharterer Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes haben, steht dir unser Kontakt der SAAM Verspieren Group gerne zur Verfügung.
Ja, das sind sie. Unabhängig davon, ob du Besitzer oder Mieter des Kleinflugzeugs bist, ist es obligatorisch eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Dies besagt die europäische Verordnung CE 785/2004, welche ein Minimum an Gewährleistung, gemessen am Gewicht (MMD/MTOW) und der Anzahl an zugelassenen Sitzen, vorgibt. Dies sollte normalerweise im Zertifikat des Luftfahrzeug oder auf im Versicherungsvertrag ausgewiesen sein. Es ist versichert, sofern die Nutzung von Mitflugzentralen nicht explizit ausgeschlossen ist. Deshalb raten wir dir, den bestehenden Vertrag ausführlich zu studieren oder Kontakt mit dem Versicherungsmakler aufzunehmen. Beachte allerdings, dass der angebotene Vertrag und Schutz des Versicherers und SAAM Verspieren explizit auf die Deckung von Kostenteilungsflügen hinweist. Des Weiteren ist es nicht zwingend erforderlich, Flüge auf Kostenteilungsbasis explizit in der Versicherungspolice zu erwähnen. Die Versicherung von Wingly kommt ins Spiel, wenn Haftungsansprüche Dritter gegenüber dem Piloten über die initiale Versicherung des Luftfahrzeuges nicht ausreichend gedeckt werden können.
Die von Wingly bereitgestellte Versicherung deckt kostengeteilte Flüge für ein- und zweimotorige Kolbenflugzeuge sowie einmotorige Turbinenflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 5700 kg und bis zu 5 Passagieren an Bord ab. Sie deckt auch kostengeteilte Flüge für einmotorige Kolben- und Turbinenhubschrauber mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 2700 kg und bis zu 3 Passagieren an Bord ab. Seit Februar 2024 sind durch unsere kostenlose Zusatzversicherung auch Flüge mit aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, oder auch 3-Achser genannt, sowie Motorseglern abgedeckt.
Es ist zwar ratsam, die Durchführung von Flügen auf Kostenteilungsbasis oder Mitflugzentralen im Versicherungsvertrag zu spezifizieren, aber es gibt dafür keine zwingende Verpflichtung. Alle Verträge des Versicherers und SAAM Verspieren Group erwähnen bereits Flüge auf Kostenteilungsbasis und Mitflugzentralen, oder werden dies auf explizite Anfrage hin tun.
Ja, dein Flug ist durch die Wingly Zusatzversicherung abgesichert, auch wenn du ein außerhalb Europas registriertes Flugzeug fliegst, solange du deinen ersten Wohnsitz in einem Land hast, welches Mitglied im EASA Abkommen* ist. Es ist nämlich die Europäische Regulierung, welche Flüge auf Kostenteilungsbasis erlaubt. Diese tritt in Kraft, sofern der Pilot seinen Hauptsitz in einem Mitgliedsstaat des EASA Abkommens registriert hat. Diese Flüge werden daher von einem klaren Versicherungsrahmen begleitet und von unserer Zusatzversicherung gedeckt. Dies bestätigt unser Makler Saam-Verspieren. Zertifikat herunterladen
Diese Reglementierung trifft demnach auch auf Flugzeuge zu, welche in den USA registriert sind, die sogenannten November Registrierungen (N-Reg).
*Die Mitgliedsstaaten des EASA Abkommens beinhalten die EU Staaten sowie weitere Länder Liste der EASA Mitgliedsländer herunterladen
Es gibt keine rechtliche Vorgabe, die dich dazu auffordert, diese Informationen preiszugeben, wobei wir dir aber stark dazu raten, dies offen zu kommunizieren. Es ist sogar ratsam, in der Satzung aufzunehmen, dass solche Flüge generell gestattet sind.
Die Versicherung von Wingly deckt Ansprüche von Passagieren bzw. Dritter am Boden gegenüber dem Piloten ab, wenn die vorgeschriebene Versicherung des Piloten/Halters nicht ausreichend ist (pro Schadenfall maximal bis zu einer Million Euro und mit einer jährlichen Obergrenze von insgesamt 5 Millionen Euro).
Informiere die lokale Feuerwehr und Polizei, sofern notwendig.
Deklariere den Zwischenfall bei deinem Versicherer oder Makler; angegeben auf dem Versicherungszertifikat der Halter-Haftpflichtversicherung
Benachrichtige Wingly in einem zweiten Schritt via E-Mail an insurance@wingly.io. Bei Zweifeln oder Fragen, kannst du dich auch mit unserem Partner SAAM Verspieren in Verbindung setzen: +33 (0)1.49.64.10.61
Die Versicherung von Wingly wird als nachrangige Deckung nur in einem sekundären Schritt intervenieren und der initialen Versicherung folgen. Wenn letztere unzureichend deckt, greift unsere Versicherung bis zu einem Limit von einer Million Euro pro Schadenfall ein (jährliche Obergrenze fünf Millionen Euro). Deswegen ist es wichtig, diese Schritte in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten. Kontaktiere immer zuerst den eigenen Versicherer, bevor Wingly eingeschaltet wird.
Nein, die Versicherung von Wingly deckt keine Schäden am Flugzeug ab. Wenn das Flugzeug gemietet wurde, empfehlen wir sicherzustellen, dass eine Kasko oder ähnliche Versicherung besteht. Sofern du Flugzeugeigentümer bist, ist es deine Verantwortung das Flugzeug abzusichern. Bist du der Flugzeugeigentümer, Manager im Fliegerclub oder einer sonstigen Vermietungseinheit und hast Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes, steht dir ein Ansprechpartner bei der SAAM Verspieren Group gerne zur Verfügung.
Die Versicherung von Wingly deckt alle Flüge auf Kleinflugzeugen in Europa sowie den Mittelmeerstaaten ab. Ausgeschlossen sind Algerien, Libyen, Sudan, die nördliche Sinai Provinz in Ägypten und der Libanon.
Ja, die Versicherung von Wingly deckt grenzüberschreitende Flüge (Cross-Border Flights) innerhalb der geographischen Grenzen ab. Flüge innerhalb Europas (sowie French DOM-TOM) sind versichert.
Die Versicherung durch Wingly deckt alle Flüge, sofern das Gewicht des Flugzeugs 5,7t nicht überschreitet. Wingly versichert alle kolbengetriebene Flugzeuge und Helikopter, sowie einmotorige Turbinenflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 5,7t, sofern die Anzahl der Personen an Bord 6 nicht übersteigt (inklusive Pilot).
Nein, die Versicherung von Wingly ist kostenfrei und automatisch bei dem Wingly-Flug auf Kleinflugzeugen inbegriffen. Keine extra Anmeldung oder Deklaration ist notwendig.
Ja, um sicherzustellen, dass du für unseren Versicherungsschutz qualifiziert bist, müssen wir personenbezogenen Daten übermitteln. Diese Daten werden ausschließlich an unsere Versicherungspartner übermittelt. Es werden lediglich Daten zur Identifizierung (Vor- und Nachname) aller Teilnehmer am Flug sowie die Flugparameter (Datum, Flugplatz, etc.) übertragen. Beachte bitte, dass deine Daten sicher übertragen werden und unsere Partner ebenfalls unter hohen Datenschutzstandards agieren.
Die von Wingly bereitgestellte Versicherung deckt Kostenbeteiligungsflüge für ein- und zweimotorige Kolbenflugzeuge sowie einmotorige Turbinenflugzeuge mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 5700 kg und bis zu 5 Passagieren an Bord ab. Sie deckt auch Kostenbeteiligungsflüge für einmotorige Kolben- und Turbinenhubschrauber mit einem maximalen Startgewicht von weniger als 2700 kg und bis zu 3 Passagieren an Bord ab.
Zertifikat anzeigenWingly Pro-Flüge sind Flüge die, von kommerziellen Partnern ausgeführt werden. Sie sind vom oben genannten ausgeschlossen, da der Versicherungsschutz nach den EU-Vorschriften direkt vom Partner gestellt wird.